AGB
1.0. Offerte / Kaufvertrag
1.1. Gegenstand des Kaufvertrages bildet eine durch die Küchen-MAXX AG aufgrund der Offerte und nachstehenden Bedingungen gelieferte Kücheneinrichtung.
Grundlage für den Kaufvertrag bildet die bereinigte Offerte der Verkäuferin.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Offerte 30 Tage Gültigkeit,
vorbehältlich Materialpreisänderungen.
1.2. Die vom Käufer unterzeichnete Grundriss-Skizze mit Massübersicht ist ein
integrierender Bestandteil des Kaufvertrages. Diese Masse sind für die Lieferung
verbindlich. Durch Abweichungen von diesen Massangaben entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
2.0 Ablieferung
2.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager der Küchen-MAXX AG oder auf die Baustelle durch
den Transporteur. Der Käufer trägt das Risiko für Wasser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und andere Schäden vom Zeitpunkt der Ablieferung an. Massnahmen
zum Schutz der Ware gegen Verschmutzung und Schäden sind Bauseits zu treffen.
2.2. Sofern die Akontozahlung termingemäss bei der Küchen-MAXX AG eingegangen ist, ist der im Kaufvertrag festgelegte Liefertermin verbindlich. Vorbehalten bleiben Verzögerungen wegen unvorhergesehenen Ereignissen, wie höhere Gewalt, Streiks und verspätete Zulieferung der Unterlieferanten.
2.3. Terminverschiebungen infolge Bauverzug gehen zu Lasten des Bestellers und er hat auf den ursprünglichen Termin für eine sachgemässe Einlagerung der Ware besorgt zu sein.
2.4. Terminverschiebungen entbinden nicht von den vereinbarten Zahlungen.
3.0. Abnahme/Mängel
3.1. Der Käufer verpflichtet sich, anlässlich der An- resp. Auslieferung, die Ware – basierend auf dem Kaufvertrag – auf deren Vollzähligkeit und ersichtliche Mängel zu prüfen. Auf einer Kopie des Kaufvertrages/Lieferschein bestätigt er einerseits die Annahme der Ware und andererseits sind fehlende Teile oder ersichtliche Mängel darauf zu vermerken.
3.2 Nachweisbar durch die Verpackung verdeckte Mängel, die bei der Ab- resp. Auslieferung nicht sichtbar waren, sind der Verkäuferin innert 5 Tagen zu melden.
3.3. Festgestellte mangelhafte Teile sind zum Austausch bzw. Mängelbehebung bereit zu stellen. Der Austausch resp. allfällige Nachlieferungen erfolgen ab Lager Küchen-MAXX AG.
3.4. Bei Holzfronten ergeben sich naturbedingt Farbunterschiede, Strukturabweichungen und sichtbare Fugen.
Sie sind Qualitätsmerkmal des echten Holzes und stellen keine Mängel dar.
3.5. Transportschäden sind durch sofortige Tatbestandsaufnahme festzustellen und direkt dem Transporteuer anzuzeigen. Für Transportschäden haftet ausschliesslich der Transporteur.
4.0. Zahlungsbedingungen
Der Käufer leistet eine 50%-ige Akontozahlung des vereinbarten Kaufpreises bei Vertragsabschluss.
Saldo in bar bei An- resp. Auslieferung der Ware.
Bei Zahlungsverzug hat die Verkäuferin Anspruch auf den üblichen Zins ab Fälligkeit (OR 104) sowie auf Ersatz der dadurch entstandenen umtriebe und Kosten. Die Geltendmachung von Mängeln entbindet nicht von den vereinbarten Zahlungspflichten.
4.1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum der Küchen MAXX AG; sie ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen. Die Kaufgegenstände dürfen weder verändert, veräussert noch verpfändet werden.
5.0. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand: Sitz der Verkäuferin.
Mit dem Kaufvertrag anerkennt der Besteller/Käufer die Verkaufs- und Lieferbestimmungen. Allfällige Abänderungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien gültig. Integrierender Bestandteil des Kaufvertrages ist die Grundriss-Skizze mit Massangaben.